07.05.2020

Corona und Sport – Update Hessen


Die hessische Landesregierung hat die die Beschlüsse des Corona-Kabinetts veröffentlich. Dies sehen für den Sport folgende Punkte vor:
Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)*) Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen
§2 (2) Der Sportbetrieb ist in folgendem Umfang gestattet:
1. Trainings¬ und Wettkampfbetrieb des Spitzen¬ und Profisports, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt,
2. Trainingsbetrieb, wenn a) er kontaktfrei ausgeübt wird, b) ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist, c) Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden, d) Umkleidekabinen, Dusch¬ und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben, e) der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und f) Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
3. Vorbereitung auf und die Abnahme von sportpraktischen Abiturprüfungen, Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet. Die Empfehungen des Robert KochInstituts zur Hygiene sind zu beachten.
Zusätzlich gelten weiterhin die Übergangsreglungen des BDR auf Grund der Vorgaben des DOSB.
Grundsätzlich sind die gelten jeweils gelten Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen zu beachten.

Update vom Landessportbund LsbH Info

 
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