06.07.2020

Corona-Lockerungen Sportbetrieb


Der Landessportbund hat die Lockerungen aus den Coronaverordnungen ab. 6.Juli zusammengestellt:

Der Besuch von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen ist unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel und eines Hygienekonzeptes wieder möglich; es gelten im Übrigen die gleichen Vorgaben, die auch für Veranstaltungen gelten. Bei Veranstaltungen wird die Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und die Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze aufgehoben. Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Teilnehmerzahl darf 250 nicht übersteigen (Regelobergrenze). Beachten Sie bitte die weiteren Hinweise und Corona-Auflagen für Veranstaltungen.

Vereins- und Versammlungsräume können nun wieder genutzt werden. Auch in Umkleidekabinen entfällt die Fünf-Quadratmeter-Regel. Stattdessen gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern.

Weitere Informationen finden Sie zu diesen beiden und weiteren Themen rund um Corona auf unserer Internetseite: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/.

 
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