17.07.2020

Ankündigung außerordentliche Hauptversammlung


Das Präsidium des Hessischen Radfahrerverbandes informiert an dieser Stelle satzungsgemäß (§12.3) über Ort und Zeitpunkt der außerordentlichen Hauptversammlung 2020: Die außerordentliche Hauptversammlung 2020 wird stattfinden am Sonntag, 25.Oktober 2020, ab 10:00 Uhr, in 61197 Florstadt, Ortsteil Nieder-Florstadt, Bürgerhaus, Freiherr-von-Stein-Straße 1
Die entsprechende Tagesordnung wird ordnungsgemäß mindestens drei Wochen zuvor an dieser Stelle veröffentlicht sowie den benannten Delegierten aus den Bezirken übermittelt.
Zusätzlicher Hinweis (Paragraph 12.7): Anträge zur Hauptversammlung können von allen Vereinen, den Radsportbezirken, den Organen des HRV gem. § 11 sowie von deren eingesetzten Kommissionen eingereicht werden. Anträge von Vereinen sind über den zuständigen Bezirksvorstand einzureichen, der eine Stellungnahme abgeben soll. Sie sind bis 4 Wochen vorher an das Präsidium über die Geschäftsstelle einzureichen.
Gemäß § 13.2 der Satzung sind die zur ordentlichen Hauptversammlung gewählten Delegierten auch die Delegierten der außerordentlichen Hauptversammlung.
Georg Bernius Präsident
Dr. Peter Pagels Vizepräsident Geschäftsführung und Medien


 
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