|
|
14.06.2021 |
Rechtswirksamkeit der Beschlüsse der Jahreshauptversammlung vom 25.10.2020
Mit Schreiben vom 06.01.2021 teilte uns das Amtsgericht Frankfurt-Registergericht mit, dass
sechs Vereinsmitglieder gegen die Beschlüsse Einspruch erheben und ein Aussetzungsverfahren
beantragt wurde.
1. Wahl des Vize Präsidenten Breitensport
2. Satzungsänderungen in § 7 und §15 seien daher nicht wirksam
3. Der Ablauf der Versammlung sei in verschiedenen Punkten nicht Satzungskonform
gewesen.
Frau Dr. Petra Leidert hatte einen Brief vorgeschrieben mit der Bitte an die 6 Mitstreiter diesen
etwas abzuändern und erst dann beim Registergericht einzureichen.
Der Abschlußsatz ihres Briefes war „Wir wollen doch alle dass alles so bleibt wie es war.
Sie meinte damit das Matthias Penteker weiter Fachwart Rennsport bleibt.
Es werden nur Satzungsänderungen und Präsidiumsmitglieder beim Registergericht eingetragen
und Vorstandsmitglieder nicht. Daher ist auch der Brief von Matthias Pentecker hinfällig, dass
alle Entscheidungen Rennsport betreffend zwingend mit im abzustimmen sind.
Der von Frau Leidert immer wieder zitierte Satz der Hessische Radfahrerverband habe verkrustete
Struckturen bekommt nicht mehr Wahrheitsgehalt wenn er immer wieder von ihr herunter geleiert wird. Denn wir haben immer alle Probleme gelöst, die auf uns zugekommen sind
Wir benötigen einzig eine neue Homepage, dazu wurde inzwischen ein Gremium gebildet bestehend
aus sieben Mitgliedern, dass nach den Sommerferien die Arbeit aufnimmt.
Georg Bernius
Präsident
Unter download finden man das Schreiben der Rechtsanwältin.
Schreiben RA Thiel
(Download: 514 KB)
Zurück
zur Nachrichtenübersicht
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|