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08.09.2021 |
Corona-Regeln bei der HRV-Hauptversammlung
Es gelten die aktuellen Coronaverordnungen, insbesondere die Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen vom 28.08.2021.
Da die Inzidenzwerte augenblicklich zwischen 50 und 100 liegen, kann die Versammlung unter folgenden Bedingungen stattfinden:
- Einhaltung der 3G-Regeln, dokumentierter Nachweis von geimpft, genesen, aktueller Test (maximal 24 h alt)
- Teilnehmerdokumentation zur Nachverfolgung
- Maskenpflicht im Gebäude, Ausnahme am Sitzplatz
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