Aus gegeben Anlaß möchten wir darauf hinweisen, dass für Starts im Ausland eine Auslandsstartgenehmigung erforderlich ist. Für Rennen der UCI-Kalender stellt diese der BDR, für alle anderen Rennen der HRV, aus. Anträge sind jeweils auf dem amtlichen Meldeformular an die HRV-Geschäftsstelle zu richten, die diese gegebenfalls weiterleitet.