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Nachrichten

Amtliche Bekanntmachung


29.06.2006

Auslandsstartgenehmigung

Aus gegeben Anlaß möchten wir darauf hinweisen, dass für Starts im Ausland eine Auslandsstartgenehmigung erforderlich ist.
Für Rennen der UCI-Kalender stellt diese der BDR, für alle anderen Rennen der HRV, aus.
Anträge sind jeweils auf dem amtlichen Meldeformular an die HRV-Geschäftsstelle zu richten, die diese gegebenfalls weiterleitet.