In einer Hörerstunde von HR4 des Hessischen Rundfunks drehte sich alles um das Thema Radfahren. Im Vordergrund standen dabei die Neuerungen durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom November 2009. Die Fragen der Hörer wurden von dem Fachwart Radwandern im HRV, Erich Kampe, beantwortet. Zunächst erläuterte er die Struktur des HRV, ehe von der Moderatorin Britta Lohmann die eingegangenen Fragen gestellt wurden. Die wesentlichen Fragen: – Konfliktsituation Fußgänger-Radfahrer auf gemeinsamen Wegen: Radfahrer muss neuerdings mehr Rücksicht nehmen – Radfahren auf reinen Gehwegen: ganz klar verboten! – Nebeneinanderfahren auf Straßen auch bei kleinen Gruppen: zulässig erst ab 16 Radfahrern – Benutzen von Gehwegen von radfahrenden Kindern: bis 8 Jahre Pflicht, zwischen 8 und 10 Jahren kann das Kind entscheiden, wo es fährt. Kritisch: erwachsene Begleitpersonen dürfen den Gehweg nicht benutzen! – Benutzen von Radweg rechts der Straße mit Benutzungspflicht gegen die Richtung, in der keine Benutzung erlaubt ist: bei Unfall mindestens Mitschuld – Schlaglöcher auf der Straße: auch Radfahrer müssen nicht durch die Schlaglöcher fahren – Radfahren gegen Einbahnstraße: nur wenn erlaubt (Schilder); Höchstgeschwindigkeit 30 km/h für Kraftverkehr – Radfahrer fahren an Autos vorbei und dann über rote Ampel: das Vorbeifahren ist eine Sicherheitsfrage, das Fahren über rote Ampel ist ganz klar verboten! – Weg rechts neben der Straße: Benutzungspflicht nur, wenn als Radweg gekennzeichnet!
Zum Abschluß gab der Fachwart noch ein paar Tipps für schöne Radrouten in Hessen aus seiner privaten Erfahrung preis und empfahl den Hörern die Teilnahme an den Radtreffs, die die Vereine des HRV anbieten. Fazit: Radfahren: im Verein am schönsten. Aber es scheint erforderlich zu sein, eine Fortbildung in Sachen Verhalten im Straßenverkehr durchzuführen, damit wir uns ganz klar von den Rowdies unterscheiden. Das zeigt das Feedback per Telefon und email. Eine erste Hilfe für die Regeln der StVO ist der Breitensportkalender des BDR. Dort sind Gesetzestexte für Radfahrer abgedruckt.