Die hessische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein neues hessisches Waldgesetz veröffentlicht. Einige Passagen betreffen das Betretungsrecht und das Mountainbikefahren im Wald. Diese schränken das Fahren mit dem Mountainbike im Wald über Gebühr ein. Mit nicht passender Begründung soll eine Rechtssicherheit geschaffen werden, die ihr Ziel verfehlt und als Ergebnis den Mountainbiker mehr oder weniger aus dem Wald verbannt. Weil das Fahren abseits der Wege aus waldökologischer Sicht und in Hinblick auf andere Waldbesucher problematische Ausprägungen nahe der Ballungszentren angenommen habe, sollen Radfahrer, Reiter und Rollstuhlfahrer nur noch bestimmten Wege betreten dürfen. Dies stellt eine nicht hinnehmbare Einschränkung des Radfahrens im Wald da. Schon nach dem bisherigen Forstgesetz war das Radfahren abseits von Wegen verboten. Über die Definition Weg wurde gestritten. Nach dem Gesetzentwurf § 15.2 soll das Radfahren nur noch auf festen Wegen erlaubt sein, die ganzjährig mit einem nicht geländegängigen, zweispurigen Fahrzeug befahren werden können. Damit wird der größste Teil der Wege dem Radfahren entzogen. Faktisch kommt dies einem Verbot des Radfahren im Wald gleich. Weiterhin soll auch das Betreten des Waldes, damit auch das Radfahren, in Gruppen erlaubnispflichtig werden. Im Entwurf heißt es, dass wenn mehrere Personen mit einem gemeinsamen Zweck den Wald betreten wollen, sie vorher prüfen müssen, ob dieses nicht das Waldgebiet beeinträchtigt. Was soll diese Prüfung umfassen? Diese sehr interpretierbare Vorschrift kann durch eine Erlaubnis des Waldbesitzers aufgehoben werden. Um den angedrohten Bußgeldern zu entgehen, ist das Einholen einer Genehmigung wohl empfehlenswert. Auch die Höhe der angedrohten Bußgelder ist im Vergleich zu anderen Bußgeldern (Straßenverkehr) sehr viel höher. Die Passagen im Gesetzentwurf sind für die Radfahrer nicht hinnehmbar und bedürfen einer Abänderung. Weitere Informationen findet man auf der Homepage der Deutschen Initiative Mountainbike www.dimb.de. Auch findet man dort den Link zu einer online-Petition, die sich gegen diese Punkte des Gesetzes richten Der Hessische Radfahrerverband stellt sich gegen diesen Gesetzesentwurf und versucht mit allen Mitteln zu verhindern, dass solch ein Gesetzt in Kraft tritt.