Es gelten die aktuellen Coronaverordnungen, insbesondere die Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen vom 28.08.2021. Da die Inzidenzwerte augenblicklich zwischen 50 und 100 liegen, kann die Versammlung unter folgenden Bedingungen stattfinden: – Einhaltung der 3G-Regeln, dokumentierter Nachweis von geimpft, genesen, aktueller Test (maximal 24 h alt) – Teilnehmerdokumentation zur Nachverfolgung – Maskenpflicht im Gebäude, Ausnahme am Sitzplatz