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Nachrichten

Corona-Regeln bei der HRV-Hauptversammlung


08.09.2021

Es gelten die aktuellen Coronaverordnungen, insbesondere die Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen vom 28.08.2021.
Da die Inzidenzwerte augenblicklich zwischen 50 und 100 liegen, kann die Versammlung unter folgenden Bedingungen stattfinden:
– Einhaltung der 3G-Regeln, dokumentierter Nachweis von geimpft, genesen, aktueller Test (maximal 24 h alt)
– Teilnehmerdokumentation zur Nachverfolgung
– Maskenpflicht im Gebäude, Ausnahme am Sitzplatz