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Nachrichten

Informationen der BDR-Lizenstelle


22.11.2016

Bitte weisen Sie Ihre Vereine darauf hin, dass die Lizenznehmer, für die ein Lizenz-Wiederholungs-Antrag zur Verfügung steht, diesen auch nutzen und keinen Neuantrag stellen. Jedem Lizenznehmer, der 2016 eine Lizenz gelöst hatte, steht ein Lizenz-Wiederholungs-Antrag zur Verfügung.
Eine spätere Verknüpfung mit alten, vorhandenen Datensätzen ist nicht möglich. Zudem wird eine neue Lizenznummer vergeben und bei Neuanträgen wird ggf. auch eine Ärztliche Bescheinigung notwendig (siehe unten).

• Handschriftliche Änderungen, sowie beigelegte Passbilder/Fotos können nicht berücksichtigt werden. Bitte weisen Sie Ihre Vereine darauf hin, dass alle Änderungen online vorgenommen werden müssen. Wichtig ist hier, dass die zuletzt geänderte Version des Lizenzantrages eingereicht werden muss.
• Bitte achten Sie darauf, dass die Anträge auf allen drei Seiten persönlich (Originalunterschrift) vom Antragsteller unterschrieben sind. Eingereichte Anträge mit einer kopierten Unterschrift können leider nicht angenommen werden.
• Die Ärztliche Unbedenklichkeits-Bescheinigung ist zwingend bei einem Erst-Lizenzantrag (Neuantrag) für Nachwuchsklassen und jährlich bei Senioren/Master ab dem Jahrgang 1956 notwendig. Entsprechende Anträge ohne Bescheinigung müssen wir zurück senden.
• Einem Antrag für eine „Sportliche Leiter-Lizenz“ muss eine aktuelle Lehrgangsbescheinigung beigelegt werden, wenn die aufgedruckte Gültigkeit auf dem Lizenzantrag der 31.12.2016 ist.
• Wenn möglich, bitten wir um die Einreichung von getackerten Lizenzanträgen. Dies vereinfacht die Bearbeitung und Archivierung der Lizenz-Anträge.
• Vereinen und Lizenznehmern stehen wir gerne über das Kontaktformular unter https://lizenzen.rad-net.de zur Verfügung.