Zum Hauptinhalt springen
Nachrichten

Start von Lizenzinhabern bei nicht genehmigten Rennen oder Hobby-Rennen


29.03.2011

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Lizenzinhaber gemäß Wettkampfbestimmungen der jeweiligen Disziplinen ausschließlich an Wettkämpfen teilnehmen dürfen, die über den HRV/BDR ausgeschrieben sind. Weiterhin ist ein Start bei Hobbyrennen untersagt, bei Jedermannrennen jedoch erlaubt. Sollten sich Sportler nicht an das Reglement halten, sehen wir uns gezwungen, diese für 14 Tage zu sperren.
Gez:
Dieter Baumgärtner, Fachwart Straßenrennsport
Alexander Küllmer, Fachwart Bahnrennsport
Marc Schäfer, Fachwart Mountainbike
Christiane Höpping, Fachwartin BMX
Joachim Will, Fachwart Trial
Günter Schabel Vizepräsident Rennsport