Der Hessische Radfahrerverband Fachbereich Rennsport weist nochmals daraufhin, dass lt. UCI Reglement und der BDR-Sportordnung für alle Veranstaltungen, die nicht im UCI Kalender stehen, 14 Tage vor dem jeweiligen Auslandsstart eine schriftliche Genehmigung vom jeweiligen Landesverband (Hessischen Radfahrerverband) eingeholt werden muss. Wird eine Auslandsstartgenehmigung unter den 14 Tagen im Voraus beantragt wird keine Freigabe mehr erteilt.
Diese Bekanntmachung betrifft Sportler mit einer Lizenz eines Hessischen Vereins
Für Veranstaltungen im Ausland die im UCI Kalender stehen erteilt die Auslandstartgenehmigung der Bund Deutscher Radfahrer (BDR).
-> Antrag Auslandstartgenehmigung Hessischer Radfahrerverband kann unter Service -> Rennsport -> Auslandsstartgenehmigung heruntergeladen werden. Dieser ist dann an den jeweiligen Fachwart zu schicken.